Für die Facharztprüfung Innere Medizin und Geriatrie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal ist eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung Voraussetzung, die zum Beispiel durch das Medizinstudium und die Approbation erworben werden kann. Außerdem ist es erforderlich, dass eine mindestens fünfjährige Weiterbildungszeit in der Inneren Medizin, davon drei Jahre in der Geriatrie, absolviert wurde. Diese Weiterbildungszeit kann auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern durchgeführt werden, sofern die Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind.
Zusätzlich muss der Facharztanwärter einen Weiterbildungsnachweis führen, in dem die absolvierten Weiterbildungsinhalte und -zeiten dokumentiert sind. Hierbei müssen auch bestimmte Weiterbildungsinhalte in der Geriatrie abgedeckt sein, zum Beispiel Akutgeriatrie, Frührehabilitation, Geriatrische Rehabilitation, Palliativmedizin sowie die Kenntnisse über altersassoziierte Erkrankungen wie z.B. Demenz.
Zusätzlich muss der Facharztanwärter eine Facharztprüfung ablegen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche und mündliche Prüfung, in der das theoretische und praktische Fachwissen geprüft wird. Die Prüfung findet in der Regel bei der zuständigen Landesärztekammer statt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen zur Facharztprüfung Innere Medizin und Geriatrie je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich bei der zuständigen Landesärztekammer oder der Weiterbildungsstätte über die spezifischen Anforderungen zu informieren.
Aktuell wird die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt angeboten.